Gutachten
Diplom Immobilienwirtin / Diplom Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
Wertermittlung
Diplom Immobilienwirtin / Diplom Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
- Immobilien- und Grundstücksbewertung: unbebaute Grundstücke, Wohn- und Geschäftsgrundstücke, Hotelobjekte, Gastronomieobjekte
- Bewertung von Hotel-/Hotelportfolios
- Empfehlung des Kaufpreises unter Ermittlung des Sachwertes, Ertragwertes, Verkehrswertes
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Aufwands- und Ertragskalkulation von Projekten, Strategien zur Privatisierung, Sanierung, etc.
- Marktanalysen, Prognosen für Makro-/Mikromärkte und Standorte
- Ermittlung von Mieten und Pachten für Wohnraum, Geschäfts- und Gewerberäume, Hotels und Gastronomie, Pachten von Grundstücken
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete/Pacht
- Beratung bei Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen
- Prüfung von Mietminderung/Pachtminderungsforderungen
- Begründung für Miet-/Pachterhöhungsverlangen u. a.
- Verkehrswertermittlung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
- grundstücksgleiche Rechte
- Erbbaurechte
- Nutzungsrecht
- beschränkte dingliche Rechte
- Nießbrauch
- Überbau
- Notweg
- in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
- unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
- nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz
- nach Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
- Planungsschäden und Enteignungsentschädigung
- Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf: Häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und zu Preisverhandlungen erstellt.
- Beleihung: Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen, oftmals wird die Einschätzung von Gläubigern vor Darlehensgewährung verlangt.
- Vermögensaufstellung z. B. zu Beleihungszwecken bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken
- Vermögensauseinandersetzungen bei Erbrechtsangelegenheiten z. B. beim Erbfall, bei Schenkung. Wenn sich Miterben einer Erbengemeinschaft nicht einig über den Wert der Immobilien und die Auszahlung an die Miterben sind.
- im Rahmen von Betreuungen: Bei Verkauf der Immobilie verlangt das Amtsgericht vom bestellten Betreuer ein Gutachten, um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern.
- Vermögensauseinandersetzung bei Ehescheidungen: Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks aus dem Anfangs- und dem Endvermögen ermittelt werden.
- Steuerliche Zwecke: Mögliche Anlasse sind z. B. die Erstellung von Bilanzen, steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwerte) oder die übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, auch bei Festsetzungen von Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
- Zwangsversteigerung: Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht.
- Versicherungsfall: Zum Zweck der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlage ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.
- Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs. Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, überbaurenten, etc.
