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Kompetenz verlangt Konzentration.

 
 
Deshalb konzentrieren wir uns vollständig auf das, was wir am liebsten machen und am besten können:

Rechtsberatung in allen Fragen des Vertragsrechts und Immobilienrechts

Diese Spezialisierung gewährleistet Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Unsere Mandanten profitieren von unserer genauen Kenntnis der Immobilienbranche und unserer wirtschaftlichen Denkweise, sowie dem gewachsenen Verständnis für ihre spezifischen Problemstellungen.

Der Nutzen für unsere Mandanten liegt in einer persönlichen Betreuung, hoher Fachkompetenz, der zügigen Abwicklung, der offenen Ansprache von Chancen und Risiken, den praktikablen und zielorientierten Lösungsansätzen, sowie in vielen Bereichen einer Kostenoptimierung und wirtschaftlichem Zusatznutzen.

Unsere Aufträge beinhalten nicht nur die Beratung, sondern auch die Erstellung von Gutachten und Expertisen.

Vertragsrecht

Ob Sie eine Beratung zu Ihren rechtlichen Fragen suchen, Hilfe bei Immobilienangelegenheiten benötigen oder als Freiberufler oder Unternehmer kontinuierliche Begleitung brauchen: Bei uns erfahren Sie ungeteilte Aufmerksamkeit, Vertrauen und Kompetenz. Wir arbeiten effizient, erfolgsorientiert und wirtschaftlich.

Zur Vervollständigung unseres Beratungs- und Tätigkeitsangebotes stehen wir in Kooperation mit mehreren Rechtsanwälten und Steuerberatern. Neben rechtlichen Fragen stehen Ihnen damit vor Ort auch Ansprechpartner zu weiteren Rechtsgebieten und zu steuerlichen Fragen zur Verfügung.
Darüber hinaus bestehen überörtliche Verbindungen zu Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Maklern.

Verträge sind oft Gegenstand von Streit und langen Prozessen. Dies liegt nicht nur daran, dass sich eine Seite nicht an den Vertrag hält. Häufig haben Verträge Lücken, lassen mehrere Deutungen zu, widersprechen dem zwingenden Recht oder berücksichtigen einfach nicht ausreichend die Interessen beider Vertragspartner. Die Beratung im Vorfeld bei Abschluss von Verträgen ist unsere ureigene Aufgabe. Der frühzeitig eingeholte Rat ist in der Regel der billigste. D. h.: Ein guter Vertrag erspart wirtschaftliche Risiken, Ärger und Kosten. Das Aushandeln und Ausarbeiten von hieb- und stichfesten Verträgen gehört zu unseren Stärken.

  • Vertragsgestaltung für Immobilien, Gewerbe, Privatverträge
  • Überprüfung von Verträgen
  • Vertragsverhandlungen
  • Erstellen und Überprüfen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Immobilienrecht

Immobilienrecht einschließlich Miet- und Pachtrecht

  • Beratung bei Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien
  • Erstellen und Überprüfen von Grundstücks- und Immobilienverträgen
  • Beteiligung und Vertretung vor, während und nach Vertragsabschlüssen
  • Beleihungsfragen und Wertermittlung
  • gewerbliches Miet-/Pachtrecht / Geschäftsraummiete/-pacht für gewerbliche Vermieter und Mieter, Verpächter und Pächter, Fondgesellschaften, Verwalter
  • Beratung bei Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen
  • Abwicklung von Miet- und Pachtverhältnissen / Kündigungen
  • rechtliche Prüfungen im Rahmen der "Due Diligence"
  • Gestaltung von Grundstücksrechten, z. B. Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, Grundschulden, Nießbrauch, etc
  • Begleitung bei Abnahme und Begutachtungsterminen
  • Kontrolle von Gewährleistungs- und Verjährungsfristen

Hotel - und Gaststättenrecht

Das Hotel- und Gaststättenrecht bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Seit vielen Jahren betreuen wir Hotelgesellschaften, Privatbetreiber, Pächter, Grundstückseigentümer und Investoren erfolgreich in sämtlichen Phasen der Planung, Entwicklung und Umsetzung ihrer Hotel- und Gastronomieobjekte, sei es bei der Anpachtung/Verpachtung, Kauf/Verkauf von Hotels / Gastronomieobjekte oder Neubauprojekten.

Wir gestalten, verhandeln, und bearbeiten komplexe Vertragswerke in allen Varianten von Pacht- oder Franchisevertrag bis hin zu Management- und Outsourcingverträgen. Wir bieten eine auf das Hotelgewerbe maßgeschneiderte Beratung und sind mit allen Aspekten der branchenspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen vertraut. Wir bieten individuellen und persönlichen Service, um Ihre Ziele sowohl unter rechtlichen als auch unter wirtschaftlichen Aspekten abzusichern.

Grundstücksrecht

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Bereich sind:

  • Erstellen und Überprüfen von Grundstücks- und Immobilienverträgen
  • Beteiligung und Vertretung vor, während und nach Vertragsabschlüssen
  • Vertragsmanagement zwischen den Beteiligen und ihren Verträgen im Rahmen der Projektentwicklung
  • rechtliche Prüfungen im Rahmen der "Due Diligence"
  • Gestaltung von Grundstücksrechten, z. B. Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, Grundschulden
  • Vertretung gegenüber Behörden
  • Durchsetzung und Abwehr von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen
  • Begleitung bei Abnahme und Begutachtungsterminen
  • Kontrolle von Gewährleistungs- und Verjährungsfristen
  • Prüfung und Klärung von nachbarlichen Verhältnissen
  • Durchführung von Selbstständigen Beweisverfahren und Prozessen

Maklerrecht

  • Erstellung von Vertragsmustern und AGB (Maklervertrag, Alleinauftrag, genereller Suchauftrag, Makler-Beratungs-Vertrag)
  • Beteiligung an Vertragsverhandlungen
  • Beratung bei Gestaltung von Gemeinschaftsgeschäften
  • Prüfung von Freistellungsvereinbarungen

Gutachten und Wertermittlung

Diplom Immobilienwirtin / Diplom Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten

  • Immobilien- und Grundstücksbewertung: unbebaute Grundstücke, Wohn- und Geschäftsgrundstücke, Hotelobjekte, Gastronomieobjekte
  • Marktanalysen, Prognosen für Makro-/Mikromärkte und Standorte
  • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete/Pacht
  • Verkehrswertermittlung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
  • grundstücksgleiche Rechte

 

Mögliche Anlässe für eine Immobilienbewertung sind:
  • Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf:
    Häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und zu Preisverhandlungen erstellt.
  • Beleihung:
    Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen, oftmals wird die Einschätzung von Gläubigern vor Darlehensgewährung verlangt.
  • Vermögensaufstellung
    z. B. zu Beleihungszwecken bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Erbrechtsangelegenheiten
    z. B. beim Erbfall, bei Schenkung. Wenn sich Miterben einer Erbengemeinschaft nicht einig über den Wert der Immobilien und die Auszahlung an die Miterben sind.
  • im Rahmen von Betreuungen:
    Bei Verkauf der Immobilie verlangt das Amtsgericht vom bestellten Betreuer ein Gutachten, um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern.
  • Vermögensauseinandersetzung bei Ehescheidungen:
    Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks aus dem Anfangs- und dem Endvermögen ermittelt werden.
  • Steuerliche Zwecke:
    Mögliche Anlasse sind z. B. die Erstellung von Bilanzen, steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwerte) oder die übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, auch bei Festsetzungen von Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
  • Zwangsversteigerung:
    Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht.
  • Versicherungsfall:
    Zum Zweck der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlage ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.
  • Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs.
    Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, Überbaurenten, etc

Kosten

Rechtsanwaltstätigkeit:

Unsere Vergütung orientiert sich grundsätzlich an der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG). Grundlage ist der Gegenstandswert an dem die Gebühren gemessen werden. Im gerichtlichen Verfahren sind diese Gebühren die Mindestsätze. Wir können im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihnen auch eine Pauschalvergütung oder eine Zeitvergütung vereinbaren. Mögliche Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung werden selbstverständlich auf die Vergütung angerechnet.

Sachverständigentätigkeit:

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrages. Dabei kommt die Vereinbarung eines Zeithonorars, als auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung in Frage und wird mit Ihnen individuell vereinbart.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Wenn Sie uns eine Nachricht hinterlassen, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Bürozeiten

    Termine sind auch außerhalb unserer Bürozeiten nach Vereinbarung möglich.

    • 830 - 1300
    • 1400 - 1700

    Kontaktdaten

     
    * für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten